Energiepolitik

Politische Rahmenbedingungen

Energie- und Klimapolitik der Europäischen Union

Durch das EU-Parlament wurde am 28.11.2019 der „Klimanotstand“ ausgerufen, der die Mitgliedstaaten dazu anhält, energiepolitische Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase einzuleiten. Die Europäischen Union setzt auf eine klimafreundliche Wirtschaft, EU-weite Maßnahmen und verbindliche nationale Klimaschutzziele. In ihrem Beitrag zum Übereinkommen von Paris "Nationally Determined Contribution" – kurz "NDC" hat sich die Europäischen Union verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030, um mindestens 40% gegenüber 1990 zu senken.

Nationale Klimapolitik der Bundesrepublik Deutschland 

Die deutsche Energie- und Klimaschutzpolitik ist mit der europäischen Politik eng abgestimmt. Im Herbst 2010 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Energiekonzept 2010 mit dem Ziel den Energieverbrauch in Deutschland bis 2050 zu halbieren.

Sechs Jahre später (2016) wurde der Klimaschutzplan 2050 beschloss, der ein zwischenzeitliches Treibhausgas Minderungsziel von 55% bis 2030 gegenüber 1990 festlegte. Im umgerechneten Verhältnis zum europäischen Klimaschutzziel (40%) ergibt das für Deutschland eine Gesamtminderung der Emissionen bis 2030 um ca. 53%. Damit kommt Deutschland seinen europäischen Verpflichtungen nach.

Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg

Der zu erarbeitende Klimaplan und die zu erarbeitende Klimaanpassungsstrategie bilden die beiden künftigen Säulen der Klimapolitik der brandenburgischen Landesregierung.

Leitszenario bis zum Jahr 2040

Brandenburg unterstützt die nationalen und internationalen Klimaschutzziele und passt seine Klimaschutzziele den internationalen und bundesweiten Vorgaben an. Darüber hinaus möchte Brandenburg ein Vorreiterbundesland bleiben

Das Land Brandenburg strebt weiterhin an, ab 2030 seinen eigenen Strombedarf bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken.

Brandenburg möchte weiterhin Stromexporteur bleiben.

Die Landesregierung bekennt sich zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und strebt an, dass Brandenburg bis spätestens 2045 klimaneutral wirtschaftet und lebt. Forciert werden sollen vor allem der Aus- und Umbau der Strom-, Gas- und in Zukunft auch Wasserstoffinfrastruktur).

Das Land Brandenburg wird in seinem energiepolitischen Zielviereck festhalten. Durch verstärkte Informationskampagnen und wirtschaftliche Beteiligung der betroffenen Bevölkerung soll auf potenzielle Konflikte bei der Umsetzung der Energie- und Klimaschutzpolitik angemessen reagiert werden.

Im Handlungsrahmen zur Energiestrategie 2030 definierte die Landesregierung erstmals, zeitgleich die flächendeckende Erstellung von Regionalen Energiekonzepten (REK) in allen Planungsregionen in Brandenburg. Die Regionalen Energiekonzepte wurden im Einklang mit der Energiestrategie 2030 erstellt und werden durch Begleitung sowie Unterstützung Regionaler Energiemanager/-innen (REM) umgesetzt.

Regionale Energiekonzepte der Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg

Ausgehend vom Energiepolitischen Zielviereck des Landes Brandenburg soll regionales Handeln in den Planungsregionen die energiepolitischen Ziele des Landes umsetzen. Die kommunal verfassten Regionalen Planungsgemeinschaften in Brandenburg sind Trägerinnen der Regionalplanung und damit für eine Umsetzung der Ziele auf regionaler Ebene prädestiniert.

Die Regionalen Energiekonzepte stellen für Kommunen, Unternehmen sowie Bürger/-innen Informationen zur Verfügung, geben Leitlinien für die Gestaltung eines zukünftigen Energiesystems vor, beinhalten Maßnahmenbeschreibungen, analysieren die Entwicklung und fördern die regionale Wirtschaft sowie den Aufbau neuer Arbeitsplätze.

Die Regionalen Energiekonzepte Brandenburgs 

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